Doppelhaushalt 2025/2026 der Wedemark ohne Auflagen genehmigt

Die Gemeinde bleibt auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen voll handlungsfähig: Der neue Doppelhaushalt 2025/2026 wurde von der Kommunalaufsicht ohne Auflagen genehmigt. „Ein wichtiges Signal für die kommenden Jahre“, so die Gemeinde Wedemark in einer Pressemitteilung.

Die Verwaltung hatte dem Rat den Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 Mitte Dezember 2024 vorgelegt. Erstmals seit 2010 war die Gemeinde in der Pflicht, dem Rat ein Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum bis 2029 vorzulegen. Die angespannte Finanzlage führte dazu, dass der Entwurf und das Haushaltssicherungskonzept mehrere Monate lang intensiv in der Politik beraten wurden, bevor am 19. Mai 2025 der Ratsbeschluss erfolgte.

Obwohl der Haushaltsplan 2025/2026 ein erhebliches Defizit von insgesamt 25,06 Millionen Euro ausweist, kann sich die Verwaltung über eine ohne Auflagen erteilte Genehmigung freuen. Auch die zeitgleich beschlossenen Haushaltssicherungsmaßnahmen im Umfang von 9,2 Millionen Euro für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 können dieses Defizit nicht auffangen. Eine Deckung dieses Defizits aus Überschüssen der Vorjahre kann nur in geringem Umfang erfolgen.

Bürgermeister Helge Zychlinski betont in diesem Zusammenhang: „Bund und Land müssen die kommunalen Haushalte endlich nachhaltig entlasten und für die permanenten Aufgabenübertragungen die notwendigen Finanzmittel bereitstellen.“

Im investiven Bereich werden in den Jahren 2025/2026 weiterhin die Schwerpunkte in der kommunalen Infrastruktur im Bereich der Pflichtaufgaben liegen. Bei einem sehr hohen Investitionsvolumen von rund 39,27 Millionen Euro in beiden Jahren werden unter anderem Projekte im Bereich der Schulen, des Brandschutzes, der Sportstätten, im Abwasserbereich sowie im Kanal- und Straßenbau umgesetzt.

Dem Zuwachs bei der Pro-Kopf-Verschuldung von 3.299,34 Euro in 2025 auf 4.708,78 Euro in 2029 steht ein Pro-Kopf-Vermögenszuwachs von 7.955,44 Euro in 2025 auf 9.638,15 Euro in 2029 gegenüber.

Im ordentlichen Bereich stehen Gesamterträge von rund 80,54 Millionen Euro in 2025 und 82,86 Millionen Euro in 2026 den Aufwendungen von rund 92,57 Millionen Euro 2025 beziehungsweise 97,06 Millionen Euro 2026 gegenüber. Diese werden überwiegend in den Produktbereichen Schule, Infrastruktur, Zentrale Verwaltung, Gebäudemanagement sowie Soziales und Jugend verursacht.

Die Realsteuerhebesätze wurden mit einer gesonderten Hebesatzsatzung für 2025 und 2026 festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden mit 350 Prozent und für die Gewerbesteuer unverändert mit 440 Prozent festgesetzt. Allerdings sieht das zeitgleich beschlossene Haushaltssicherungskonzept bereits eine Anpassung der Hebesätze zum 1. Januar 2026 vor. Hierüber wird der Rat im Herbst dieses Jahres beraten.

„Insgesamt spiegelt der Doppelhaushalt die besonderen Herausforderungen der finanzpolitischen Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene wider. Insbesondere als Folge der nicht auskömmlichen Gegenfinanzierung der von Bund und Land übertragenen Aufgaben, steigender Soziallasten und allgemeiner Preissteigerungen ist der Finanzplanungszeitraum von großen Unsicherheiten geprägt“, so die Gemeindeverwaltung.

Mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der sich anschließenden öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans 2025/2026 tritt die Haushaltssatzung 2025 am 30. Juli 2025 in Kraft. Der Haushaltsplan liegt noch bis einschließlich 29. Juli 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fritz-Sennheiser-Platz 1, Raum 1.17, aus.

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