Am heutigen Dienstag, 21. Oktober 2025, hat das Europäische Parlament in Straßburg die Neufassung der EU-Führerschein-Gesetzgebung angenommen. Ziel der Reform ist es, den Straßenverkehr in Europa sicherer, gerechter und praxistauglicher zu gestalten. „Nach intensiven Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission wurde nun ein ausgewogener Kompromiss gefunden, der Sicherheit, Freiheit und Verantwortung in Einklang bringt“, so David McAllister, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Europäischen Parlament.
Ein zentrales Element der Reform ist die europaweite Einführung des begleiteten Fahrens. Damit wird ein in Deutschland erfolgreich erprobtes Modell künftig in allen Mitgliedstaaten möglich. Junge Menschen sollen bereits ab 17 Jahren mit einer erfahrenen Begleitperson fahren dürfen. Dies schafft zusätzliche Sicherheit und erleichtert zugleich den Alltag – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen, die häufig zwischen mehreren EU-Staaten pendeln.
David McAllister erklärt dazu: „Mit der Neufassung der EU-Führerschein-Gesetzgebung wird unser deutsches Erfolgsmodell europäischer Standard. Das begleitete Fahren stärkt die Verkehrssicherheit, erleichtert die Mobilität junger Menschen und schafft echte Vorteile für die Menschen in den Grenzregionen. Auch Berufskraftfahrer können künftig von der Möglichkeit des begleiteten Fahrens profitieren – ein sinnvoller Beitrag zur Sicherheit auf den Straßen und zur Entlastung des Verkehrssektors, der vielerorts unter Fachkräftemangel leidet.“
Darüber hinaus kann jeder Mitgliedstaat weiterhin selbst entscheiden, ob er medizinische Untersuchungen beim Führerscheinerwerb oder bei der Erneuerung vorschreibt. Damit wurde der Versuch abgewehrt, zusätzliche bürokratische Hürden auf europäischer Ebene einzuführen. Gleichzeitig werden die Regelungen zum Führerscheinentzug harmonisiert: Wer in einem anderen EU-Land durch besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße auffällt – etwa durch Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer oder Verkehrsunfälle mit Todesfolge – kann künftig auch im Heimatland den Führerschein verlieren.
„Die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinentzügen bei schweren Delikten ist längst überfällig. Wer in einem Mitgliedstaat als Gefahr für den Straßenverkehr gilt, darf nicht einfach in einem anderen Land weiterfahren. Für normale Verkehrsteilnehmer ändert sich nichts – wer versehentlich zu schnell fährt, muss keine neuen Sanktionen befürchten. Die Reform richtet sich gezielt gegen besonders gefährliche Verstöße und trägt damit zu mehr Sicherheit im europäischen Straßenverkehr bei“, so David McAllister abschließend.